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Amtliches / KGV

Kontakt:
Präsidentin / Personalverantwortliche
Rita Bolliger
Etzelstrasse 3
8820 Wädenswil

079 534 22 30
079 534 22 30


Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 19. Mai 2026
Dienstag, 19. Mai 2026, 20:00h
Grosser Saal, Etzelstrasse 3, Wädenswil

Traktanden:
1. Abnahme der Jahresrechnung 2025
2. Wahlen/Erneuerungswahlen der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission
3. Information bezüglich Kirchenrenovation St. Marien
4. Verschiedenes


Stimmberechtigt sind alle Stimmbürger und Stimmbürgerinnen der Kirchgemeinde Wädenswil mit
Wohnsitz in Wädenswil (Schönenberg und Hütten), welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, der röm.-kath. Körperschaft angehören, nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.

Nicht Stimmberechtigte sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Die Unterlagen zu den genannten Geschäften liegen zwei Wochen vor der Kirchgemeindeversammlung im Pfarreisekretariat Wädenswil, sowie in allen Kirchen und Kapellen zur Einsicht auf und sind unter www.kath-waedenswil.ch unter «Kirchgemeinde/Amtliches//KGV» abrufbar.

Anschliessend sind alle zu einem kleinen Umtrunk eingeladen.

Wädenswil, 13. April 2026 Die Kirchenpflege

Einladung als PDF zum runterladen Einladung KGV 19. Mai 2026
Beschlüsse der a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2026
An der a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25.3.2026
haben die Stimmberechtigten folgende Beschlüsse gefasst:

Dem beantragten Baukredit von CHF 4.3 Mio. für die technische Sanierung und Neugestaltung des Innerraums und einigen äusseren Sanierungen der Pfarrkirche St. Marien
haben die Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit (rund 90%) zugestimmt,

Der Antrag eines Stimmberechtigen, den Baukredit an der Urne abstimmen zu lassen, wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll folgt ab 5.4.2026.

Wädenswil, 25. März 2026 Die Kirchenpflege

Publiziert am 28.März 2026.
Einladung und Weisung zur ausserordentlichen KGV vom 25.03.2026
Protokoll zur a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25.März 2026 - Kirchenrennovation
Diverse Dokumente zum runterladen
Pdf zum Runterladen
Kirchgemeinde_Ordnung gültig ab 1_1_2022

Abstimmungsbüchlein KGV 20_Mai_2025 Rechnung 2024_E
(Publiziert 06.05.2025)

Abstimmungsbüchlein KGV 18_Nov.2025
(Publiziert 30.10.2025)

KGV_Nov25
(Publiziert 28.11.2025)

Dokumente

Pfarrei St. Marien
Röm.-kath. Pfarramt
Etzelstrasse 3
8820 Wädenswil
044 783 87 67


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Profilbild (Foto: Alexandra Bolliger)
Verantwortlich: Alexandra Bolliger
Bereitgestellt: 12.04.2026
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