An der Kirchgemeindeversammlung vom 19. Mai 2026 haben die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde folgende Beschlüsse gefasst:
1. Jahresrechnung 2025:
Die Jahresrechnung 2025 schliesst mit einem Gesamtaufwand von CHF 2'985'013.25 und einem Gesamtertrag von CHF 3'057'173.61 ab. Daraus resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 72'160.36. Budgetiert haben wir einen Ertragsüberschuss von CHF 2’296. Somit ist das Ergebnis um CHF 69'864.36 besser ausgefallen als budgetiert. Das Eigenkapital beläuft sich per Ende 2025 auf CHF 1'771'723.26 und wurde einstimmig genehmigt.
2. Wahlen:
Folgende Personen wurden einstimmig in die Kirchenpflege gewählt:
Bolliger-Keusch Rita, 1955, Weingartenstr. 12, (bisher)
Buholzer Christoph, 1971, Alte Steinacherstr. 22, Au (bisher)
Chakkalamattath Bibin, 1982, Steffanweg 1, (bisher)
Eckl Andrea, 1964, Fluebrigstrasse 8A, Au (bisher)
Rappazzo Mirjam, 1971, Muslistrasse 14, (bisher)
Präsidentin der Kirchenpflege:
Bolliger-Keusch Rita, 1955, (bisher)
Von den insgesamt 7 Sitzen der Kirchenpflege bleiben derzeit zwei Sitze vakant.
Folgende Personen wurden einstimmig in die Rechnungsprüfungskommission
(RPK) gewählt:
Hobi Sandra, 1969, Aubrigstrasse 9, Au, (bisher)
Isenschmid Andreas, 1951, Schlossbergstrasse 38, (bisher)
Jeker Markus, 1968, Zopfstrasse 41, Au, (bisher)
Andreas Lüthy, 1967, Mühlebachstrasse 5A, (neu)
Schneebeli Brigitte, 1949, Fuhrstrasse 47, (bisher)
Präsident der Rechnungsprüfungskommission:
Isenschmid Andreas, 1951, (bisher)
Priska Lauper, Ressort Aktuariat wurde an der KGV als Mitglied der Kirchenpflege verabschiedet. Die Kipf bedankt sich für ihren Einsatz in den letzten 14 Jahre und 7 Monate.
Auch Gunther Steinfeld, Ressort Katechese Liturgie, wurde an der KGV als Mitglied der Kirchenpflege verabschiedet. Die Kipf bedankt sich für seinen Einsatz in den letzten 5 ½ Jahren.
Das Protokoll über die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung liegt im Pfarreisekretariat, Etzelstrasse 3, Wädenswil, ab 26. Mai 2026 zur Einsicht auf.
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte Florastrasse 1, 8008 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Wädenswil, 19. Mai 2026 Die Kirchenpflege
Beschlüsse als PDF zum runterladen Beschlüsse nach Kirchgemeindeversammlung 19. Mai 2026 Homepage
Publiziert am 21. Mai 2026.
Kontakt:
Präsidentin / Personalverantwortliche
Rita Bolliger
Etzelstrasse 3
8820 Wädenswil
079 534 22 30
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Rita Bolliger
Etzelstrasse 3
8820 Wädenswil
079 534 22 30
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