Mitglieder: 5
Amtsdauer: 4 Jahre
Die Rechnungsprüfungskommission, kurz: RPK, kontrolliert das Kassen- und Rechnungswesen der Kirchgemeinde.
Sie wird von der Kirchgemeindeversammlung gewählt.
Die RPK prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Kirchgemeindeversammlung, insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse. Sie klärt die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit ab. Sie erstattet dazu Bericht und Antrag.
Amtsdauer: 4 Jahre
Die Rechnungsprüfungskommission, kurz: RPK, kontrolliert das Kassen- und Rechnungswesen der Kirchgemeinde.
Sie wird von der Kirchgemeindeversammlung gewählt.
Die RPK prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Kirchgemeindeversammlung, insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse. Sie klärt die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit ab. Sie erstattet dazu Bericht und Antrag.