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Todesfall und Trauer

Kontakt
Beat Wiederkehr
Etzelstrasse 3
8820 Wädenswil

044 783 87 67

Diakon Dr.
Andreas Neira
Etzelstrasse 3
8820 Wädenswil

044 783 87 64


Was tun, wenn...
... ein Angehöriger im Sterben liegt:

Wenn Sie für Ihren Angehörigen das Sakrament der Krankensalbung oder der Kommunion wünschen, rufen Sie uns an.
Notfall-Telefon ausserhalb der Bürozeiten: 077 465 57 43
... nach dem Tod eines Angehörigen
Herzliches Beileid!

Die dem Toten am nächsten stehenden Menschen sollten sofort benachrichtigt und das weitere Vorgehen mit ihnen abgesprochen werden.

Lassen Sie sich Zeit für den Abschied von Ihrem Verstorbenen. Sie können ihn, sofern Sie das wünschen, nach dem Tod mindestens einen Tag lang zu Hause behalten oder für diesen Zeitraum vom Bestatter in Ihr Haus zurückbringen lassen. Gemeinsam mit anderen Totenwache zu halten, zu dem verstorbenen Menschen und über ihn zu sprechen, die Erinnerungen an ihn noch einmal wach werden zu lassen - all das empfinden Trauernde oftmals als sehr wohltuend. Auch das gemeinsame Gebet will trösten und stärken. Wir Seelsorger kommen gerne zum Totengebet oder zur Totensegnung. Wenn Sie das wünschen, können Sie sich von Ihrem Verstorbenen auch zu einem späteren Zeitpunkt am offenen Sarg noch einmal verabschieden. Informationen und Unterstützung bekommen Sie darüber beim Bestattungsamt.

Wenn Ihr Verstorbener nicht in einem Krankenhaus oder Heim gestorben ist, muss umgehend ein Arzt beigezogen und der Tod innert der gesetzlichen Frist von zwei Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden.
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Bestattungsamt
Melden Sie sich möglichst bald beim » Bestattungsamt. Dort werden Sie die organisatorischen Fragen der Beerdigung besprechen und mit unserem Pfarramt den Bestattungstermin absprechen.

Das Bestattungsamt wird das offizielle Dokument betr. den organisatorischen Ablauf der Bestattung erstellen, Ihnen aushändigen und auch uns im Pfarramt zustellen.

Der zuständige Seelsorger wird dann sofort mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch über die inhaltliche Gestaltung der Abdankung abzumachen.

Eventuell vorhandene Verfügungen (Willenserklärung zu Erd-, Feuer- oder Seebestattung oder Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, Organ- oder Körperspendeausweis) sollten berücksichtigt werden.

Für viele trauernde Angehörige ist es hilfreich, nach der Beerdigung mit Verwandten, Freunden und Bekannten zusammenzusitzen. Das Leidmahl dient dazu, sich zurückzuerinnern an die verstorbene Person und erleichtert den Abschied von derselben, auch hilft es den Menschen, trotz Tod und Abschied das Leben zu feiern, das weitergeht. Überlegen Sie sich, ob Sie das wollen und in welchem Rahmen Sie das gestalten möchten.
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Wie die Pfarrgemeinde Abschied nimmt
Als Christen glauben wir, dass der Tod nicht das Ende, sondern der Übergang in ein neues Leben bei Gott ist. Diesen Glauben wollen wir in vielfältigen Zeichen zum Ausdruck bringen.

An erster Stelle steht sicher eine würdige, menschliche Abschiedsfeier – auf dem Friedhof oder in unserer Pfarreikirche St. Marien.

Im Sonntagsgottesdienst, der dem Todesdatum folgt, gedenken wir namentlich der verstorbenen Person.

An Allerheiligen bzw. am Samstag danach gedenker wir allen im vergangenen Jahr verstorbenen Pfarreimitgliedern. Die Namen der Verstorbenen werden genannt und für jeden einzelnen eine Kerze vor dem Altar entzündet.
Beim Todengedenken an einem Sonntag nach Allerseelen auf dem Friedhof gedenken wir aller Verstorbenen, Segnen die Gräber und laden ein zum Gebet.

Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, so zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne!
Pfarrei St. Marien
Röm.-kath. Pfarramt
Etzelstrasse 3
8820 Wädenswil
044 783 87 67
Beat Wiederkehr (Foto: Sabine Zgraggen)
Verantwortlich: Beat Wiederkehr
Bereitgestellt: 05.01.2024
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