Herzliches Beileid!
Die dem Toten am nächsten stehenden Menschen sollten sofort benachrichtigt und das weitere Vorgehen mit ihnen abgesprochen werden.
Lassen Sie sich Zeit für den Abschied von Ihrem Verstorbenen. Sie können ihn, sofern Sie das wünschen, nach dem Tod mindestens einen Tag lang zu Hause behalten oder für diesen Zeitraum vom Bestatter in Ihr Haus zurückbringen lassen. Gemeinsam mit anderen Totenwache zu halten, zu dem verstorbenen Menschen und über ihn zu sprechen, die Erinnerungen an ihn noch einmal wach werden zu lassen - all das empfinden Trauernde oftmals als sehr wohltuend. Auch das gemeinsame Gebet will trösten und stärken. Wir Seelsorger kommen gerne zum Totengebet oder zur Totensegnung. Wenn Sie das wünschen, können Sie sich von Ihrem Verstorbenen auch zu einem späteren Zeitpunkt am offenen Sarg noch einmal verabschieden. Informationen und Unterstützung bekommen Sie darüber beim Bestattungsamt.
Wenn Ihr Verstorbener nicht in einem Krankenhaus oder Heim gestorben ist, muss umgehend ein Arzt beigezogen und der Tod innert der gesetzlichen Frist von zwei Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden.
Kontakt
Was tun, wenn...
... ein Angehöriger im Sterben liegt:
Wenn Sie für Ihren Angehörigen das Sakrament der Krankensalbung oder der Kommunion wünschen, rufen Sie uns an.
Notfall-Telefon ausserhalb der Bürozeiten: 077 465 57 43
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